Für Autor:innen
Beiträge
Die Herausgeber:innen der ZR&I freuen sich jederzeit über neue Beiträge. Beiträge, die bis Ende Januar / Anfang Februar eingereicht werden, können normalerweise in der Ausgabe desselben Jahres erscheinen.
Beiträge können eingereicht werden per E-Mail an die Herausgeber:innen. Die Herausgeber:innen stehen unter dieser E-Mail Adresse auch für Fragen zur Verfügung.
Die Herausgeber:innnen bitten alle Autor:innen darum, ihre Artikel und Fußnoten im Stil der ZR&I zu formatieren. Die Format- und Zitiervorlage der ZR&I ist unter diesem Link abrufbar.
Redaktionelle Bearbeitung
Beiträge von Autor:innen unterliegen zunächst einer Vorüberprüfung mit Blick auf grundlegende wissenschaftliche Standards und einem Vorlektorat mit Blick auf Sprache und Formatierung.
Peer Review
Alle Beiträge durchlaufen ein Double-Blind-Peer-Review durch zwei Fachgutachter:innen. Die Fachgutachter:innen beraten die Herausgeber:innen; die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Beitrags liegt allein bei den Herausgeber:innen. Die Herausgeber:innen entscheiden jedoch normalerweise nicht für die Annahme oder Ablehnung eines Artikels gegen das klare Votum beider Fachgutachter:innen. Die Herausgeber:innen können das Votum eines dritten Reviewers heranziehen, wenn sie der Meinung sind, dass dies für die Beurteilung des Beitrags hilfreich ist.
Das Ergebnis der Peer Review geht an die Herausgeber:innen, die der Autorin / dem Autoren das synthetisierte Votum von Fachgutachter:innen und Herausgeber:innen übermitteln.
Endredaktion
Nach Rücksendung des überarbeiteten Manuskripts erfolgt eine Letztdurchsicht durch die Herausgeber:innen und die Redaktion. Im Redaktionssekretariat erfolgen abschließend die inhaltliche Gestaltung und das Layout. Nach der Fertigstellung wird die betreffende Ausgabe der ZRI an die Universitätsbibliothek der Universität Leipzig zur dauerhaften (persistenten) Online-Stellung übermittelt.